Geschichte der Wind- und Roßmühle in Suderwick
Am Hahnenpatt in Suderwick befand sich rechts vom heutigen hohen Silogebäude des ehemaligen Mühlenbetriebes der Gebrüder Hübers eine Wind- und Roßwindmühle. Zur Geschichte der Suderwicker Windmühle, die bereits 1798 urkundlich erwähnt wurde und sich dort schon lange vorher befand, hat Johannes Boland aus Suderwick aus Unterlagen der Familie Venderbosch – früher gehörte sie David Venderbosch – die nachstehende Abschrift gefertigt und dem Heimatverein Suderwick zur Verfügung gestellt. Sie enthält einen reichen und interessanten Fundus von alten Suderwicker Familiennamen, Bezeichnungen, Formulierungen oder Schreibweisen aus dem 18. Jahrhundert und ist sicher eine hilfreiche Quelle auch für Genealogen oder Familienforscher. Der Heimatverein bedankt sich bei ihm für die müheselige Fleißarbeit, die dazu beigetragen hat, die Geschichte der Windmühle für die Nachwelt zu bewahren.
Zuletzt übten die Suderwicker Brüder Gerhard und Wilhelm Hübers in der Wind- und Roßmühle ihr Müllerhandwerk aus. Sie gründeten 1909 die Firma „Gebrüder Hübers“. Nachdem 1926 eine windunabhängige, motorgetriebene Walzenmühle betrieben wurde, riss man 1927 die alte Windmühle ab. Wer mehr über die Geschichte des 1987 stillgelegten Mühlenbetriebes der Gebrüder Hübers wissen möchte, erfährt einiges unter https://www.heimatvereinsuderwick.de/heimatverein-stellt-informationstafel-ueber-die-geschichte-der-muehle-huebers-auf/. Dort findet man auch historische Fotos von der Windmühle und vom Mühlenbetrieb Gebrüder Hübers.
Abschrift durch Johannes Boland aus Unterlagen von Hermann bzw. Friederike Venderbosch, dem Heimatverein Suderwick zur Verfügung gestellt Dezember 2011
Windmühle in Suderwick
Am 15. November 1798 kaufte David Venderbosch die Wind- und Roßmühle in Suderwick von dem Freiherrn Franz von Cochenheim für 7875 holländische Gulden. David Venderbosch hatte einen Pachtvertrag, der von 1790 bis 1802 lief.
David Venderbosch hat die Mühle zum Teil mit aufgenommenen Geldern bezahlt (s. Nadelige Boedelschulden im Verzeichnis von 1806). In einer Auseinandersetzung im Jahre 1822 weisen die Eheleute Keldermann nach, daß sie diese Schulden bezahlt haben bis auf das Darlehen Kettler, das ja nicht für die Eheleute speziell als Belastung eingetragen war. Es handelt sich um folgende Gläubiger: Cornelius van Neck (300 Gulden), Gebrüder Terstegge (2000 Gulden), Bernhard Wilhelm Heusingfeld (500 Gulden), Andreas Termaat (625 Gulden), Gerharda Henrica v. d. Bosch Witwe von Gerhard Johann Heusingfeld (750 Gulden; es ist die Mutter von Frau Keldermann), Gerhard Wilhelm Heusingfeld und Hermine Rossen (500 Gulden), Christian Termaat (175 Gulden).
Ferner erscheint David Venderbosch als Gläubiger bei zwei Darlehen: von ihm selbst 692 Gulden, von den Kindern von Abraham Sterneborg und Jenneken v. d. Bosch in Werth 375 Gulden. Da als Vormund der Kinder von Bernard der Kaufhändler Bernhard Sterneborg (zuletzt vertreten durch seinen Sohn den Beigeordneten Johann Theodor Sterneborg) auftritt, ist zu vermuten, dass bereits vor der Ehe David V. – Sarah Elisabeth Sterneborg verwandtschaftliche Beziehung zu der Familie Sterneborg in Werth bestanden haben.
David Venderbosch übertrug die Mühle auf seinen Sohn Bernard laut Eintragung im Grundbuch von 1822 (?): „welcher dieselbe laut Zeugenbeweiß von seinem verstorbenen Vater David van der Bosch bey dessen mündlich gethätigter Auseinandersetzung mit seinen Kindern zugetheilt erhalten.“ Die Zeugenaussage des 80-jährigen Derk Keming vom 12. November 1822: „Ich habe es mehrmals von dem verstorbenen David van der Bosch gehört, dass bey der mit seinen Kindern vorgenommenen Theilung seinem Sohn Bernard van der Bosch die Suderwicker Mühle nebst Pertinenzien zugefallen sey. Der Bernard v der Bosch hat diese Mühle auch immer in Besitz gehabt. Ich weiß auch wohl dass der Bernard v. der Bosch nur 3 Kinder mit der Heuzinkveld gezielt: 1.) Wilhelmina 2.) Reiniera 3.) David. Die Reiniera ist jedoch längst verstorben.”
Bei der Anlegung des Grundbuches in den zwanziger Jahren wies der Besitz folgende Belastungen auf:
Unter „Rubrica II Onera perpetua und Einschränkungen des Eigenthums oder der Disposition“:
„Das Zehntrecht des Königl. Niederländischen Domänenfiscus auf dem Bauland das Mühlenstück genannt.“
In der Vermögensauseinandersetzung der Frau Keldermann geb. Heusingfeld verw. Venderbosch mit ihren Kindern erster Ehe ergibt sich aus den Unterlagen folgende Entwicklung:
Am 31.10.1816 gerichtlicher Auseinandersetzungsvertrag: die Mutter ein Drittel, die Kinder zusammen zwei Drittel der Mühle und Pertinentien.
Am 5. Oktober 1822 (obervormundschaftlich bestätigt am 22. August 1823): Der Anteil der verstorbenen Antoinetta Dorothea Reiniera gehtzu je einem Drittel auf die Mutter und die Geschwister über; erstere hat jetzt also 11/27., letztere je 8/27.
Am 4. Mai 1831 gerichtlicher Contract: Ehefrau Wessel Heesen, geborene Bernharda Bernardine Wilhelmine ven der Bosch, verkauft ihren Anteil an die Mutter und ihren Bruder David zu gleichen Teilen.
Am 12. Mai 1831 gerichtlicher Alimentationscontract: Die Mutter überträgt ihre 15/27. ihrem Sohn, so daß „titulus poss. des Ganzen auf ihn und seine Ehefrau berichtigt ist.“
Die verschiedenen Auseinandersetzungen haben immer wieder Belastungseintragungen erforderlich gemacht.
Im ersten Grundbuch (Eintragungen ex decrete a. d. 1822 bezw. 1824) sind folgende Belastungen eingetragen:
- Hypothek für den Kaufhändler Albert Kettler 600 Rthl. clev. Document vom 4.5.1816.
- 2093 Gulden 2 st. wegen Überlassung des Mobilars zum Taxat von 1817 2 st. Und 278 Gulden aus der Nachlassenschaft des Paul van Neck.
- 1483 fl. 16 2/3 st. „welche von den noch übrigen Schulden den Eheleuten Keldermann annoch zur Last liegen.“
- 122 fl. 6 2/3 st. „Quota eines verkauften Venn Grundes und für ein tau samt zubehören.“
- Verbindlichkeiten aus der Anpachtung den Kindern Venderbosch gegenüber.
- 300 fl. Schulden an Cornelius van Neck.
Im Grundbuch von 1837 finden sich folgende Belastungen:
- 366 Thlr. 20 Sgr. Auf den 8/27. des Wessel Heesen zu Gunsten von Johann Wilhelm Heesen (gelöscht 1.7.1842).
- 769 Thlr. 7 Sgr. Für Gesine Penkuhn geb. Kellermann (s. Alimentationscontract) gelöscht 7.5.1859.
- 1499 Thaler Hypothek für Albert Kettler, gelöscht 16.6.1859.
- 1092 Thlr. 2 Sgr. Für die minorennen Doeing, aufgenommen 1859, 1881 übertragen auf Josef Tangerding, gelöscht 2.4.1887.
- 6000.- Mark für Antonia Temminck, aufgenommen 1889, übertragen 1912.
Im Alimentationsvertrag vom 18. Mai 1831 sagt David Venderbosch seiner Mutter zu „lebenslang standesmäßig gute Kost, Pflege, Wäsche, Feuer, Licht, Verfertigung und Ausbesserung der Kleider, im Mühlenhause die kleine Kammer mit hinreichenden ordentlichen Meublen und dem Bett das sie jetzt unterhat, ferner jährlich siebenzig Fünf Thaler auf Jacobi und Zwanzig Fünf gehechelten Flachs zu geben, und sie nach ihrem Tode standesmäßig beerdigen zu lassen.“ Den Stiefschwestern standen außer 769 Thaler 7 Sgr. Ein Jahr nach dem Tode der Mutter bei der Heirat zu: „eine Kuh, eine Kaste, einen Tisch mit Lade, ein Spinnrad, einen Haspel, sechs Stühle, ein Oberbett, ein Unterbett, eine Pölle, und vier Küssen, alles nach Anweisung der Mutter von den jetzt übertragenen Gegenständen aus der Haushaltung des David Venderbosch.“
Nach dem Tode des David Venderbosch erhielt seine Tochter Gesina Tünte das Grundstück auf dem Jageringskamp. (3.11.1887)
Der älteste (Bernard) hatte seinen Bruder Dietrich zum Alleinerben eingesetzt. Am 30.7.1889 schließen die noch lebenden Geschwister einen Auseinandersetzungsvertrag, demzufolge geht die Mühle an Dietrich V. über, der an seine noch lebenden Geschwister je 750,- Mark, insgesamt also 2250,- Mark zahlt. 1912 ist die Witwe von Dietrich Venderbosch Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes.
Zur genealogischen Orientierung
(Vorfahren)
David v.d. Bos (gest. 1.1.1822)
verh. Mit Antonetta van Neck
(+ 12.4.1801)
Bernard v.d. Bos
geb. 30.7.1780
gest. 29.9.1805
David v.d.B. hatte noch eine Tochter, die in einem Akt vom 12.11.1822 als „Friederika Wilhelmine Maria verst. Ehefrau Heuzinkveld“ bezeichnet wird.
Reyntje van Neck
(unterschreibt am 5.10.1747 als
„huisvrouw van B. Venderbos)
gest. 15.1.1801, 85 J.
Grada Hendrika Venderbos (+ 23.2.1812)
verh. Mit Gerrit Jan Heuzinkveld
(+ 14.3.1795)
Gesina Wesselina Heuzinkveld
geb. 16.11.1777 in Bredevoort
gest. 23.10.1834 in Suderwick
Zur genealogischen Orientierung
(Vorfahren)
Gesina Wesselina Heuzinkveld
(geb. 16.11.1777, gest. 23.10.1834)
verh. I. Bernard ven der Bos (+ 29.9.1805)
II. Henrich Kellermann
Kinder I. Ehe:
1.) Gerharda Bernardine Wilhelmine geb. 9.12.1800, verh. mit Wessel Heesen
2.) Antoinetta Dorothea Reiniera geb. 19.10.1802, gest. 5.7.1822
3.) David geb. 31.12.1804, verh. mit Sarah Elisabeth Sterneborg
Kinder II. Ehe:
1.) Adelheid Johanna, verh. mit Ackersmann Johann Heesen
2.) Gesina Berardina Henrica, verh. mit Gendarme Daniel Penkuhn.
Kinder von David Venderbosch und Sarah Elisabeth Sterneborg:
1.) Bernhard Heinrich, gestorben 1888
2.) Dietrich, verh. mit Heinrica Giebing
3.) Carl Abraham, verh. mit Lina Musholt
4.) Gesina Wesselina, verh. mit Wilhelm Tünte
5.) Gerhard Johann, verh. mit Anna Grins.
Copia
Stempel von 1 Sch. 2 pf.
Extractus Protocolli Notarialis
Anno 1798 den 18 ten September
In der Behausung des Gastwirthen Uffinck im Schwanne zu Bochold.
Wurde auf Requisition des Herrn Friderich C. von Cochenheim der Frau Wittwe Krackhorst, gebohrne von Cochenheim, sodann Herrn Ober Lieutenant Franz von cochenheim, Hochwohlbebohren vom nir am ende gemeldeten Notar die Suderwycksche Wind- und Rossmühle nebst Land und Gebauden das halbe Erbe Stump in der Sporck der Kotten Hütte daselbst und der Weide Kotten Postenbrock auch daselbst gelegen unter folgenden Vorwarden zum Verkauf ausgesetzt.
1 mo Der Verkauf eines jeden Guts besonders geschieht in Holländischen Gulden von 20 dergleichen Stüberen jeder aufboth wenigstens mit 5 Gulden, und die Bezahlung in holländischen Gulden, Thalern Drey Gulden Stucken oder alten Französischen Kronthalern das Stück zu 55 ½ Stuber Hollandisch oder Conventions Thalern zu 48 1/5 Stuber hollandisch gerechnet.
2 do. wird von jedem Gulden ein Stüber Hollandisch in obspecificirten Münzsorten binnen acht tagen nach dem Tage der Ratification an Handen meines Notarii bezahlt.
3 o. Verkaufer behalten sich vor, dass am 3ten October L.J. jedes dieser Güter noch einmahl zur Versteigerung aufgesetzt werde; sie behalten sich bis dahin auch die Freye Willkühr vor das eine oder andere Parcel wieder einzuziehen, der Ankaufer im ersten termin und jeder Aufbieter steht indessen für sein Geboth fest. Es kann auch ein jeder bis zum 3ten October L.J. beim Protocoll meines Notarii das vorherige Aufgeboth noch schriftlich verhöhen. Der Ankaufer im ersten termin hat indessen das Vorzugsrecht vor allen nachherigen Aufbietern, wenn er das nemliche zu geben sich erbietet was der letzte gebothen hat.
4 o. So wohl der Ankaufer beim ersten termin als der dem allenfals nachher das Gut zugeschlagen wird, stellt beim ersten termin oder nach unterscheid beim formlichen Zuschlag einen unter hiesiger Gerichtsbarkeit in unbeweglichen schuldenfreyen Güteren wohlangesessenen Burge mit dem Verkaufer zufrieden sein wollen. Dieser Burge laszt sich in Miszahlungsfall von Selbst durch die Burgleistung für den Kaufpreis und allenfalstige Kosten Zinßen und schaden der gestalt als selbst schuldner ein, dass es Verkäufern frey stehet, sich dafür nach Willkühr an den Kaufer oder Burgen zu halten. Der Burge leiset mithin verzicht auf die rechts Wohlthat. Daß der Haubtschuldner vor dem Bürgen zu belangen sey.
5 o. Die Bezahlung des ganzen Kaufpreises in den oben specificirten Münzsorten geschieht am 28 ten März 1799 in Gegenwarth eines Verkaufern dazu zu bevollmächtigenden an Handen meines Notarii, der auf Kosten des Ankaufers demselben einen Protocoll Extract über diese Bezahlung sowohl, als dem ganzen Verkauf mitteilen wird, oder allen falls auch an diejenige, denen Verkaufer ganz oder zum Theil die Kaufpreise aßigieren werden. Alle Gefälle von den Gütern, die bis zum Tag der bezahlung noch fallig werden, bleiben den Verkaufern.
6 o. Nach bezahlung dieses Kaufschillings soll mittels production obigen Protokoll Auszugs das von ihm angehöhete und ihm zugeschlagene Gut dem Ankaufer vor dem Gerichte zu Bochold förmlich übertragen und cediret werden und Ankäufer keinen andern als gerichtlichen Kaufbrief erhalten. Die Kosten der Übertragung vor Gericht trägt der Ankaufer allein.
7 o. Bis zur Bezahlung des ganzen Kaufschillings der feitgulden, auch der übertragungs Kosten behalten sich Verkäufern den Eigenthumb des verkauften Gutes bevor.
8 vo. Der Ankaufer muss den Pfächterern der Guter, in soweit als diese noch Pfachtsrechte an den Gutern haben, die Pfachtjahren sowohl als sonstige Pfachtconditionen aushalten, kann auch wegen Wegens Gerechtigkeiten und andre auf den Gutern hafftenden Servituten und Lasten nicht die mindeste Vergütung, oder entschädigung foderen, wornach sich der Kauflustige, da Verkaufers selbst nicht genau davon unterrichtet sind, erkundigen musz.
Diesemnach wird zum Verkaufe ausgesetzt:
1 o. Die Wind- und Rossmühle in Suderwyck bey Dinxperloe und der dazu gehörige von dem Pfächtern untergehabte Grund samt Gebauden mit der Bemerkung, dass
- aus 3 Scheffel Gesay Baulandes dabey die Zehnte Garbe vom Prinzen von Oranien gezogen werde.
- Daß die Mühle und das Land von ordinaire Kirchspiels Schatzung frey sey.
- Daß das Pfacht recht des Müllers Venderboß an Muhle und Grund den 20 ten October 1802 aufhöre.
- Daß in jetziger Pfachtzeit der Muller bloß das gehende Werck bestehend in Kämme und Stäbe für seine Rechnung reparire das übrige dem Verpfächter und zukünftigen Ankaufer angehe.
Zum nachricht wird hiebey bemerkt, Daß der Pfächter zur Vorwinnung für diese 12 Jahren Anno 1790 – 160 Rthlr Clevisch bezahlet habe, und alle viertel Jahre an Pfacht zahle 80 Gulden 12 ½ Stuber hollandisch.
Wir ausgesetzt für 6000 Gulden hollandisch
David Venderboß – 125 Scheffen Schuring als Bürge.
6125.
Anno 1798 den 25 ten September Erschiene ad Protocollum Der Herr Medicinae Doctor von Raesfeld und bothe 7000 Gulden holländisch.
Anno 1798 den 3 ten October Würde in gefolg des 3 ten Absatzes obiger am 18 ten September bereits Publicirten Vorwarden, welche wieder verlesen worden, die Wind- und Rossmühle sammt Ländereyen und
sonstigen Zubehörungen wieder ausgesetzt für das in der zwischen Zeit verhohete Quantum
zu 7000 Gulden
Der Herr Medicinae Doctor von Raesfeld bothe noch 500 Gulden.
Erhielte also den Zuschlag für 7500 Gulden.
Der Müller Venderboß wurde solchemnach befraget, ob er sich des Vorzugsrechts bedienen wolle.
Da aber derselbe sich bedancket so ist auf Erklärung des Herrn Doctoren von Raesfeld der Herrn Ober Lieutenant Franz von Cochenheim damit beglücket, welcher solches auch als Kaufer angenommen.
actum Bochold ut supra praesentibus Hermanno Hendrico Legeland et Joanne Henrico Wiltinest testibus.
In fidem Protocolli et pro hos Extractu subscripsit et subsignavit
L.S. B.A. Warendorff Notarius
Pro copia vidimata.
Ad a 73 Sdw. Extractus Protocolli extrajudicialis.
Anno 1806 den 21 ten Februar
Coram Dno Judice Doctore Herding & assedentibus Scabinis Francisco Hölscher & Francisco Frentrop Erschiene Gesine Wesseline, Wittibe von Bernard Ven Der Buß, geborne Hosingfeld und zeigte an, wasmassen ihr eben genannter Ehemann Bernard Ven der Buß im letztverwichenen Monat September mit Tode abgegangen und drey mit Comparentinn erzeugte Kinder namentlich a) Gerharda Bernardina Wilhelmina im 5 ten Jahre, b) Antonetta Dorothea Reineira im 3 ten Jahre und c) David im 2 ten Jahre alt, welche sämmtlich noch lebten, hinterlassen habe; wie nun Comparetinn aus sicheren Ursachen nothwendig zu seyn erachtete, dass diesen ihren Kindern Vormünder angeordnet würden, so sistirte sie des Endes ihren und ihres abgelebten Ehemanns Vettern Wilhelm Dammers und Comparentinnens Bruder und ihres abgelebten Ehemannes Schwager Gerhard Reinert Hösingfeld beyde aus Suiderwick, welche beyde zugleich mit erschienene Wilhelm Dammers und Gerhard Reinert Hösingfeld dann auch solche ihnen angetragene Vormundschaft angenommen.
Nachdem vorstehendes Protocoll von neuem wieder vorgelesen worden, haben sämtliche eingangs benennte Comparentes solchen in allen und jede Theilen abermalsm bestätigt, und die beyde Vormünder Wilhelm Dammers und Gerhard Reinert Hösingfeld p:a:p: den in den gemeinen Landesordnungen 6 ten Titel vorgeschriebenen Vormünder-Eid, welcher ihnen auf Niederdeutsch a Dno Judice vorgesagt, ausgeschworen. Worauf a Dno Judice ertheilet wurde folgendes
Decretum
Es wird den angeordneten beyden Vormündern aufgegeben, mit Zuziehung der Wittiben Ven der Buß, sobald als immer möglich, ein Verzeichniß des ganzen Vermögens auf die gehörige Weise anzufertigen und gerichtlich zu übergeben, wozu ihnen längstens die Zeit eines Monats verstattet wird.
Welcher Bescheid den sämmtlichen anwesenden vorgelesen und bekannt gemacht worden.
Actum Bocholt in d. Hrn. Richtern Wohnung.
Anno 1806 den 20 ten Märtz
Coram Dno Judice Doctore Herding & aßedentibus Scabinis Consule Bernardo Diepenbrock & Bernardo Mollmann
Erschiene Gesine Weßeline, Wittibe von Bernard ven der Busch geborne Hosingfeld aus Suiderwick nebst derer Kinder am 21 ten v. Mon. gerichtlich angeordnete Vormünder Wilhelm Dammers und Gerhard Reinert Hosingfeld beyde aus Suiderwick, welche 3 Comparentes dann übergaben ein aufrichtiges Verzeichniß des sämmtlichen beym Absterben des Bernard ven der Buß vorhanden gewesenen Vermögens, mit Bitte, demselben das verordnungsmäßige Stempelpapier, weilen sie solches nicht bei der Hand gehabt, annoch beyzufügen.
Sämmtliche verbemelte Comparentes erklärten, wasmaßen sie sich untereinander folgender gestalten vereinbahret, daß, wenn die Kinder der Wittiben ven der Busch großjährig würden und alsdann die in dem Güterverzeichnisse unter Ziffer 1 vermeldete Mühle mit der dazugehorigen Rosmühle, Haus, Brandhaus, Garten, Bauland ungefähr zu 6 Scheffel Einsaats Landes für den dabey gesezten Preis zu 7875 Gulden holländisch der Wittiben Ven der Busch belassen würden, auf diesem Fallenselbige Wittibe Ven der Busch an ihre voriger Ehe Kinder – diese mögten alsdann noch alle drey oder davon nur zwey oder allenfalls auch nur eins mehr im Leben seyn – die Summe von 750 Gulden holländisch aus der Wittiben ven der Busch eigenen Vermögen neben den sonstigen polizeymäßigen Antheilen selbiger Kinder auszukehren schuldig seyn sollte.
Ferner zeigten eingangs benennte 3 Comparentes annoch an, wasmaßen dem verstorbenen Bernard ven der Busch noch lange vor dessen Ansterben von der Nachlassenschaft dessen Oheims Paul von Neck zu Lochum ein gewisser Erbtheil angefallen wäre; dieser Erbtheil wäre bis jetz noch nicht zum Vollen empfangen und wäre also dessen Betrag, sobald solcher eingekommen, annoch dem Verzeichneten Vermögen voriger Ehe beyzusetzen, welches die drey eingangs benennte Comparentes zu besorgen und alsdann dem Gerichte anzuzeigen versprochen.
Diesemnach bathe eingangs benennte Comparentinn Gesine Weßeline, Wittibe von Bernard ven der Busch geborne Hosingfeld, sie sofort zur aydlichen Bestätigung des übergebenen Güter-Verzeichnißes zuzulassen.
Worauf dann auch die eben genannte Wittibe ven der Busch p:a:p: das anheute übergebene Güter-Verzeichniß mittels gewöhnlichen Eides bestätiget, welcher Aydsowohl als die vorhergegangene Warnung des Mayn-Eides derselben a Dno Judice auf Niederdeutsch vorgesagt wurde. Nachdem vorstehendes Protocoll von neuem wieder vorgelesen worden, haben alle drey eingangs benennte Comparentes solches in allen und jeden Theilen bestätigt. Actum Bocholt in d. Hrn. Richters Wohnung.
Ongerede Goederen.
Capittel 1.
No. 1. De Molen met de onraats gilden heeft By Inkopp gekost 7873
- De Kleyne Veenhof grood ½ schepelsaadt
heeft By Inkoop gekost 200
- het Landt op Jagerinks Kamp
heeft by Inkoop gekost 105
- De Veenhof groodt 3 spints Gesaay
heeft by Inkopp gekost 245 10
- het Weydeken By het huys
heft by Enkoop gekost 225
alle gelegen En de Suiderweyk am Bockholdt
- het Derde Gedeelte van de Weyde En het
breembroek En het hollandsche progchie
Densper Loo am bredevoort
Heeft by Enkoop 478
- Nog de helf van En Boereplaatsie genannt
het Segtvreyie By aalten gelegen onder
het amt bredevoort 1050
- Extraverbetering aan Huys En Molen na
De aan neming van Barendt Venderbos 1100
Lateres 1 f. 11278 10
Gerede Goederen.
Artickel 2 Capittel 2.
Levendig En vee.
No. 1. Een Paard seynde heel oudt getakseerdt op 10
- Drie Koeien En Een jong kalf getakseerdt 128
- Twe Varkens getakseerdt op 16
- Seven stokken Beyen getakseerdt op 26
Lateres 2 f. 180
Artickel 3 Besaay en Mestvegt
Capittel 3.
No. 1. ongeveer veyf En Een half schepel besaay
En Mestrogge getakseerdt op 70
- Negen En twintig Molder rogge getakseerdt op 232
- Drie Molder En drie Schepel Weyte do. 37 10
- Veyf Molder En Twe Schepel Boekweyte do. 33
- Drie Molder En drie schepel Garste do. 22 10
- hondert En veyftig pond moldt 7 10
- Veyf sak aardappelen 12
- Een schepel grote Bonen 2 5
- drie Schepel liensaadt 3
- Twe spindt Erften 2
Lateres 3 f. 421 15
Gerede Goederen.
Artickel 4 Capittel 4
Koper werk.
No. 1. Grote Chopene Ketel 17 2. Een kleyne do. 9
- Een kleyn Geel kopen keteltje 2
- Een Water Ketel over den haardt 3
- Twe blanke ketelties 2
- Twe koppene Choffy kannen 3
- Een Schenk Ketel Een veysel tebus 3
- Een oldelamp do. Tebus 1 10
- Een chopene melkan 6
- Een olde braadpan 1 10
- Twe olde kopene schotels 2
- Twe spiegels mit Een voorguldenrandt 8
- tien kleyne schildereyen 2
- Een staande horlogie 12
Lateris 4 f. 72
Artickel 4 Tinwerk
No. 1. sestin ni schotels getakseerdt op 9
- Twaalf telders 6
- tien olde do. 2
- Kandelams 2
- Twee per Bussen 2 Mostaard poties 1
- Twee trek potten Een Melkpot 1 10
- Twe Jannever Kommeties 15
- sestien Lepels 16
- Veyfebtwintig do. Lepels 1 5
- Twe Soep Lepels 15
- Twee tinne Water potten 1 10
- Een tabakspot 10
- Twee per Bussen Een Sandvat 6
- Twee Bier kannen 1 6
- Twe Bier Mingelen 1 oord 1 halfoordt
Een potie 19
Artickel 5 Blik werk
No. 1. veyf lampen 15
- Twee te blaadies 6
- Twee te Bussen 6
- Twee trommelties 1 wordt horen 6
- Een kleyn ketelie 12
- Een deurslag 10 Lateris 5 f. 32 7
Eißder werk capitel 5.
Artickel 6
No. 1. het Eißderwerk en den haardt getakseerdt 1 10
- Een pan Eißder Met de pan 1 5
- Vier eißdere potten 4
- Twee droplepels 10
- Twe Griepen 10
- Twee Sparen Een do. Schup 1
- Een Dchoffel Eeb hakmes 12
- Eeks & Beyl 1 hakmes 1
- Een olde seysen 1 siegt 15
- Een kort Eysder 8
- Een pot oven met seyn toebehoren 9
- Twee olde Winde 2
- Een handwinde 4
- Een Chofmy molen 6
Lateres 6 f. 26 6
Houdwaren
Artickel 7 Capittel 6.
No. 1. Een kleerkast 15
- Een Glasekast 6 10
- Een Leesenaar 1 10
- Een Kist 3
- Vier tafels 3
- Drie stoven 10
- Vier Entwintig Stoelen 6
- Een kleyn Glasekasie 5
- Een olde Latafel 3
- Een Baktrog 2 10
- Een schepel 2 10
- Een spindt 15
- Een Saadchep 6
- Een halbak sondvat 4
- Een Stibteken 4
- Een snytrog 10
- Een Waskuep 2
- Drie Water Emmers 1
- Een Kruy Wagen 15
- Drie tonnitjes met Engemaakt goedt 5
- Drie tonnitjes met Engemaakt do. 3
- Een olde kann Een bottervat 1 10
- Drie ankervaaties 1 10
- Viertin Melkvaten 3 6
- Een Melk Emmer Bottervat 15
- Een draagton Koelbak Een kup 2
- Drie ledige tonnen 1 10
- Drie olde wiels Een haspel 2 10
- aan vooerratigen brandt 5
- Drie dorswlepels Een wan 2 seefden 2 10
Lateres 7 f. 86 2.
Porseleyn En aardewerk
Capittel 7.
Artickel 8
No. 1. ses schotels 1 16
- Twaalf telders 1 16
- Negen Witte telders 18
- Ses paar Chopies off bakies 18
- seve paar Gemine 11
- Drie botterpotten off schottelties 12
- Twee Roompotten 1
- Vier Keulse kannen 2 olij kreugkies 15
- Twee Spoelkommem 5
Glaswerk
- Vier Vlessen 8
- Twee Bier Glasen 2
- Ses iannever Glasen 12
Lateris 8 f. 9 13
Bedde Goedt
Artickel 9 Capittel 9.
No. 1. Een Bed met seyn toebehoren 35
- Een dieto met seyn toebehoren 51
- Een dieto met seyn toebehoren 20
- Een do. met seyn toebehoren 15
- Een do. met seyn toebehoren 12
- Vier paar Bed oft Glas gardeynen 6
- Drie Dekens op de Bedde 6
- Viertig Ellen Vlassendoek a 14 penc 28
- Sessendertig Eellen Werkendoek a 7 12 12
- Twaalf vlassen lakens 15
- Agt Entwintig Werken Lakens 15
- Dertig ponde vlas 9
- Vyfentwintig Stukken garen 5
Lateris 9 f. 228 12
Artickel 10 Capittel 10.
No. 1. Gesagt spek En vlees volgens
taksatie Gewerteerdt op 50
- kann vet Bevonden volgens taksatie 10
- Tien ponde Boter 3
Lateris 10 f. 63
- Maart 1806
De kleding van den overledenen man publiekaande
leest bedende verkoopt
Artickel 11 Capittel 11.
No. 1. Een jas Wessel Kleynhesseling 6 15
- Een blaswerck Dierk heying 14 5
- Een do. Grades heusingveldt 17 15
- Een do. Dierk Heyieng 3 15
- Jan Wanders Een Buyß 3
- Een swart vest Liccolaus Lensing 4 10
- Een swarte broek den selfden 3 5
- Een swart vest Jan Wanders 2 15
- Een swart cammisool geerdian cassteyn 8 8
- Een Gekleurs vest Lammert Rademaker 2 8
- Een Gestreept vest Den selfden 3 2
- Een Geblomd vest Den selfden 1 10
- Een swart vest Willim Kraienbrenk 3 5
- Een swarte broek Den selfden 5 15
- Een broek Lammert Rademaker 2 12
- Een olde broek Dierk Mulman 11
- Een olde vest Hendrick jan te Beest 11
- Een olderok Barent Koops 1 11
- Een olde Buys Barent ter Maat 1
- Een vest Barent Koops 19
- Een Gestriebten hemtrok Barent Koops 1 7
- Een hoedt Jan Willim Rademaker 4
- Een do. Arend Kraienbrenk 19
- Een do. Dierd Kremer 9
- Een d. Arend Kraienbrink 2 5
- Een do. Dierk Mulman 1
- Een hemtrok Barend Koops 1 11
- Een do. Jan herman bos 9
- Een do. Arend Kraienbrink 1 6
- Een paar Hansen Davit Heusingveld 19
- Een paar Koussen Barent Koops 12
- Een paar do. Cornelis van nek 12
- Een paar Geerd Kremer 7
- Een paar do. Jan Wanders 5
- Reuybier Venderbos 1
- Een paar Cornelis Van nek 3
- Een paar Jan Wanders 13
- Een paar Willim van den huivel 7
- Een paar barend Koops 4
- Een paar Engelbart Baden 2
- Een paar Barend breuyl 5
- Een paar Hendrik Willim Vink 5
- Een paar Jan de Grotenhuys 6
- Een paar arend Cassteyn 8
- Een paar Engel Bart Baden 7
- Een paar Grades huisingveldt 12
- Een paar Schoenen Grades huisingveldt 1 4
- Een paar Stevelts Cornelis van nek 16
- Een Baien hemtrok henderickes mouw 10
- Een olde rok Manes Kleynhesselink 2 5
- Een silver sak horlogie Lam- te Beest 24 15
- Een paar Meuyhen Davit Venderbos 1 1
- Een paar kousen Geerd Koenders 12
Kleding by taksatie
- Twintig hemden 20
- Drie Overhemden 2 10
- tien Stropdassen 1
- Twe paar voor mouwen 15
- Een wittin halsdoek 15
- Een Neteldoekse deck 10
- Een swarte syede doek 1 10
- Ses witte sakdoeken 3
- Een paar schoen Gespes 8
- Een a twe paar Diengespes 5
- Een Kulk trekker van silver 3
Lateres 9 f. 196 15.
Leyfs Toebehoren van de vrouw.
Capittel 12.
Artickel 12
No. 1. Japons 36
- agt Jakken 12
- Agt Rokken 32
- Twee Schorteldoeken 3
- Twe brunten 1 4
- Elf neteldoekse doeken 6
- Een halleven swarten seydendoek 1 4
- Agt Entwintig serreveiten 14
- Ses bonte doeken 1 10
- Een swarten seydenhoedt 10
- Een stroien hoedt 1
- Vier paar hansen off moffen 1
- Vier paar kousen 2
- Vier Entwintig hemden 24
- Agt Entwintig Bovemutsen 16
- Agt Ontermutsen 2
- Twe Gauderingen 9
- Twe Hengeltassen 23
- Een sneuyfdoos 1 Loddereyendoosie 5 10
- Een paar Sellevere Gespens 3
- Een Boek met 2 sellevere Klammen 2 5
- By Kas bevonden 145 9
Lateres 10 f. 343 2.
Voordelige Boedelschulden.
Capittel 11.
Artickel 13
No. 1. Wissel voerman 2 12 2. Beester Boer an de Beest 1 9
- hendrik hengevelst op den Keming 5 3
- Geerd hesen 5 7
- Geerdian Westendorp 2 1
- Vrouw Schults 2 14
- Doris Takke 9
- Willem Egberts 2 14
- Jakobes van Hengel 19
- Wellem van den heuvel 8 15
- Jan Barent Hemelberg 14 17
- Doris hesseling 2 1
- Willem luemes op het boersveldt 1 18
- Johannes Klots 3 6
- Sander Cassteyn op Jagerek 6
- hendrik Willem Wielenk 8
- Jannes ten Bensel 26 12
- Bekingian de Speelman 4 4
- Vrouw van Gerkom aan Wensing 2
- De Weduwe g. Kremer 11 3
- Jan Wellem Koenders 1 1
- teodoris ten bensel 11 6
- Kris van het Nugteron 17
- Jakobus ten bensel 8 14
- Barend breuyl 13 8
- hendrik Willem vink 5 6
- Wessel taken 5 16
Lateres 13 f. 157 10
Nadelige Boedelschulden.
Capittel
Artickel 1
No. 1. Een obligatie Cornelis van nek 300
Entresten 1805-1806 12
- Een obligatie Dierk Willem terstegge 2000
Een obligatie groodt a Entrestan 20
- Geerd Willem huisingveld do. 500
Entresten 17 10
- Een obligatie Andries ter Maat do. 625
Entresten Betaald 25 15
- De Weduwe heusingveldt Een obligatie grood 850
Entresten Betaald 41 5
- Den Vierden Maart is dese obligatie
Vergroodt met 100
Entresten 6 10
- Geerd Wellem heusingveld Een obligatie grood 700
Entresteb Betaald 22 7
- Davit venderbos Een obligatie groodt 692
- Christiaan ter maat Een obligatiemgroodt 175
Entresten betaald 3 1
- De Momboren van de kinderen van abram
Sterrenburg En het Weerden
Een obligatie grood 375 5
Entresten schuldig 11 3
Lateres 1 f. 6482 18.
De Entresten Berekens tot den
- February 1806.
Knegts En meyde Loon.
No. 1. De knegt arend Kraienbrenk
met de toetrat berekendt 25 10
- Reuynier venderbos 14
- De maagt Janna Rehorst met de toetrat 6 15
- Aan Grades heusingvelst schuldig 15 9
Lateres 2 f. 61 14.
Tesamen By den anderen geadeerdt soo als het By Lateres
Es affgetekendt tot 13 toe
Lateris 1 11278 10
Lateris 2 180
Lateris 3 421 15
Lateris 4 72
Lateris 5 32 7
Lateris 6 26 6
Lateris 7 36 2
Lateris 8 9 13
Lateris 9 228 12
Lateris 10 63
Lateris 11 196 15
Lateris 12 343 2
Lateris 13 157 10
13095 12 13095 12
Afgaande schulden
Seyn dese
Lateris 1 6482 18
Lateris 2 61 14
6544 12 6544 12
Schiet over semper 6551
Nu moedt nog worde by gebraegt de Erffenis uyt hollandt.
En da is ook nog akoordt geworden met genoege van weerskanten soo van de kant der Momboren als van de kant van de moeder der drie Kinderen nagelaten By barend venderbos om aan ider Kind wanneer het kont te trouwen uyt te keren Een uytreyding ter waarde van Twe hondert En veyftig guldens hollands oft soveel Geldt dan ider Segge Twe hondert feyftig gulden hollandsch.
(von: Nu moedt…. bis zum Schluß durchstrichen.)
Vermerk: Pro Copia
(Unterschrift)
Cop. Stempel von 18 Sch. 8 pf.
Ich Joan Caspar Anton beyder Rechten Doctor Hochfürstlich Münsterischer Richter der Stadt und des Amtes Bochold & thue kundt zeuge und bekenne, wie dass vor mir und meinen Gerichtsassessoren Bürgermeistern Bernhard Diepenbrock und Bernard Mollmann kommen und Erschienen seyn David Venterbuß aus der Bauerschaft Suiderwick Kirchspiels Bochold von der dasiegen Mühle anzeigend, dass auf dem Nahmens der Geschwister von Cochenheim im October vorigen Jahre abgehaltenen Verkaufe sicherer Grundstücke der Kayserlich Königliche Herr Ober Lieutenant Franz von Cochenheim die Suderwicksche Wind und Rossmühle sammt dazugehorigen Grunde, Rechten, Gerechtigkeiten und Lasten als Meist und letztbietender erstanden und an sich gehöhet habe.
Diesemnach producirte der Comparent David Venterbuß einen von gedachten Herrn Ober Lieutenant Franz von Cochenheim unterzeichneten Kaufreceß de dato den 15 ten November 1798 (so wie selber in originali diesem beygebunden) kraft wessen gedachter Herr Ober Lieutenant ihme Comparenten unter den darinn enthaltenen näheren Bestimmungen die obgedachte Mühle für 7895 Gulden holländisch wieder verkauft hätte. Ferner producirte Comparent Venterbuß hiebey eine Quittung des Herrn Ober Lieutenant Franz von Cochenheim de dati den 19 ten November 1798 nach welcher Er Venterbuß damals die Summe von 3000 sage dreytausend hollandisch baar erlegt und an Händen des Herrn Franz von Cochenheim bezahlet hätte; „welche Quittung ebenfalls diesem in originali beygebunden“ ferner producirte Venterbuß eine Quittung d. Hrn. Licentiaten Langenberg als zum Empfang des zweyten termins der Kaufgelder von d. Hrn. Ober Lieutenant v. Cochenheim bevollmächtigten Empfängers, kraft welcher Er am 28 ten vorigen Monats Mertz den zweyten termin mit 2875 Gulden holländisch bezahlet habe (so wie solche diesem in originali beygebunden) und diesem nach nur noch zwey Tausend Gulden vom Kaufpreise zurückständen.
Der hierbey mit Erschienene Licentiat Langenberg producirte Vollmacht vom Herrn Ober Lieutenant Franz von Cochenheim de dato den 24 ten November 1798 wodurch er besonders berechtigt wird dem Ankäufer der Mühle dieselbe nach Bezahlung des bestimmten zweyten termins gerichtlich aufzutragen und ware selbe in ihren hiehin betreffenden Theilen folgenden Inhalts:
„Da ich mich mit nächsten zu meinem Regimente abrück begeben muß, so habe ich hiedurch dem Herrn Alois Langenberg Advocaten zu Bochold Vollmacht und unbedingte Gewalt ertheilet um mein Interesse in allen Vorfällen wahrzunehmen, und alles einzurichten und zu verfügen, was ich selbsten nur immer würde einrichten und verfügen können, insbesondere aber trage ich ihm hiedurchn auf und bevollmächtige ihn: die von der Suiderwicker Mühle mir zu zahlende Gelder oder Kaufpreiße auf jede Art beyzutreiben, davon zu quittiren, auch dem ankäufer der Mühle dieselbe nach Bezahlung des bestimmten zweyten termins am 28 ten Mertz k. J. gerichtlich aufzutragen.
Finis.
Was diesemnach obgedachter mein Rentmeister und Mandatar beschließen, verfügen und verrichten würde, verspreche ich unbedingt genehm und demselben unter Verband meiner Haab- und Güter vollenkommen kost und schaadlos zu halten.
Urkund meiner Eigenhand Unterschrift und beygedrücktem adlichen Pettschafts. So geschehen zu Bochold den 24 ten 9ber 1798.
Frantz von Cochenheim
Ober Lieutenant mpp.
welche Vollmacht der David Venterbuß quad contenta manum et signetum als richtig anerkannte. Er Licentiat Langenberg agnoscirte sodann die Unterschrift des Kaufrecesses und der obgedachten Quittung als die seines Principalen und die Quittung über die 2875 Gulden als seine eigene, er behielte sich ferner für die noch übrige zwey Tausend Gulden hollandisch die den Verkaufs conditionen gemäß in Gulden, Thalern zu 30 holländische stüber oder 3 Guldenstücke oder französische Kronenthaler zu 55 ¼ stüber holländisch zu bezahlen wären, Nahmens des Herrn Ober Lieutenants von Cochenheim bis zur Bezahlung desselben das Eigenthum der Mühle und deren Zubehör bevor.
Übrigens versprache der David Venterbuß die noch rückständige zwey Tausend Gulden alljährlich den 28 ten Mertz und zwarn 1800 zum erste Male mit vier von hundert zu verzinßen auch die 2000 Gulden selbst, wenn von dem Herrn Ober Lieutenant oder dessen Bevollmächtigten, oder ihme selbst ein viertel Jahr zuvor die Aufkündigung geschähe, baar mit rückständigen Zinßen zu erlegen, zu welchem Endzwecke derselbe hierfür und für darüber allenfalls ergehende Kosten die Mühle sammt Zubehör und sonst sein ganzes Vermögen nach der Wahl des H. Ober Lieutenants dafür anzusprechen zum Unterpfand setzte. Unter diesem Vorbehalt wollte Comparent Licentiat Langenberg kraft seiner Vollmacht sen David Venterbuß die Suiderwicker Mühle sammt derselben Zubehoer gerichtlich hierdurch so wie d. H. Oberlieutenant von Cochenheim selbe in öffentlichen Verkaufe angekauft aufgetragen haben, weßhalb dann der Licentiat Langenberg und der David Venterbuß ab manus Dni Judicis stipuliret.
So geschehen zu Bochold den 4 ten Aprill des Eintausendsiebenhundertneunundneunzigsten Jahres Urkundlich gerichtlichen Innsiegels und den adjungisten Gerichtsschreibern Unterschrift.
In Fidem subst.
Gerh. Josep Willemsen
(L. S.) adjgschbr.
Copia
…… (im Manuskript nicht lesbar) ich untergeschriebener in einem Verkaufe am 3 ten 8bar d. J. ….. (im Manuskript nicht lesbar) ….. älterliche Wind und Rossmühle laut Protocolls für
7500
375
Sa 7875
Sage Sieben tausend acht hundert fünf und siebenzig Gulden holländisch angekauft habe, so erkläre ich hiemit gedachte Mühle in der Suderwick mit dessen Zubehör dem David Venterbuß und dessen Erben gegen obige Summe und unter den im protocoll enthaltenen Conditionen wieder übergelassen und verkauft zu haben, jedoch mit folgenden näheren Accord: dass der Ankäufer David Venterbuß unter dem 19 ten November dieses Jahres mir dreitausend Gulden hollandisch in conditionsmäßiger Münze baar bezahle, übrigens halte ich mir bis zur Bezahlung des ganzen Kaufschillings das Eigenthum bevor, auch muß Venterbuß die beiden nächsten Quartale an He. Doctor Langenberg noch namens und fur uns sämtliche Geschwister bezahlen; und wenn im letzten Termin am 28 ten Martii künftigen Jahres der Rest nicht bezahlt ist, so halte ich mir bevor, den Contract caßiren und nichtig erklären zu konnen. Nachher habe ich dem Ankaufer noch nachgelassen, dass er in termin am 29 ten Martii kunftigen Jahres anstatt des ganzen Restes des Kaufpreises nur dreitausend Gulden hollandisch zu bezahlen brauche, die alsdann noch ubrige achtzehn hundert und funf und siebenzig Gulden bleiben in der Mühle und auf dieselbe gegen vier procent stehen, dergestalt dass dieselbe mit einem viertel Jahr zuvor von mir sowohl als von ihm Ankaufer aufgekündigt werden konnen. Nach wie vor halte ich mit indeßen das Eigenthum bis zur volligen Bezahlung vor und neben dem setze ich David Venterbuß fur die Erfüllung dieses Contracts meine Haab und Güter zum Unterpfand. So geschehen Bochold den funfzehnten November eintausend siebenhundert acht und neunzig.
Franz von Cochenheim
Ober Lieutenant
David Venderbosch
pro copia vidimata.
Copia
Ondergetekende bekend hiermede, op dato den 28 ten Maart 1799 van David Venterboß in Suiderwick voor den Heer Opperlieutenant Franz van Cochenheim ten Afslag der Koops Pennigen den Factgelder van de verkogde Suiderwicker Ros- en Wind-moolen ontvangen te hebben 2875 segge twee Duisend achthundert veyf en seventig Guldens hollans te Boekhold den achten twintigsten Maart 1799.
Aloysius van Langenberg.
Ondergetekende heeft dato den 29 den May een duisend achthondert van David Venterboß de restant der Koopspennigen en Factgeldern van de Zuiderwyker Ros en Windmoolen ad 2000: zegge tweeduisend Guldens hollans voor Rekening an in Naam van den Heer Opper lieutenant Franz van Cochenheim als vercooper ontvangen, waarvan onder reserve der Interessen van dien van den 28 ten Maart 1800 tot den 3 den May 1800 quitteert.
van Langenberg.
Pro copia vidimata.
Copia.
Daß mir David Venterbuß auf Abschlag des Kaufpreises und Vactgeldes des Suderwicker Wind- und Roßmühle zusammen 7875 sage siebentausend acht hundert fünf und siebenzig Gulden holland betragend baar bezahlt habe heute dato 3000 sage dreitausend Gulden hollandisch wird hiermit bescheinigt.
Bochold den 19 ten November 1798.
Franz von Cochenheim mpp. Ober Lieut.
Pro copia vidimata.
No. 36
An
Ein Wohllöbliches K. Pr. Land und Stadtgericht
zu Bochold.
D.
Der Besitzer ist zu vernehmen bei der zit. Berichtigung, ob das zehntpflichtige Grundstück eine Pertinenz des Hauses sei oder nicht; letzten Falls ist ein besonderes Intab. Blatt anzulegen, ersteren Falls solches hieher sub Rubr. II zu intabuliren.
Se. Majestät der König der Vereinigten Niederlande besitzt Tit. Possessionis immemorialitis im Kirchspiele Bochold mehrere Domannen. Unter diesen auch das Zehntrecht aus einem Grundstück in der Bauerschaft Suderwick im Suderwicker Felde gelegen circa 2 ½ Scheffel Einsaat groß jetz dem Henr. Kellermann in Suderwick zuständig welches nach Osten an Kirchen Grund von Dinxperloe nach Süden an Joh. Van Hengls nach Westen an Armen Grund von Dinxperloe nach Norden an Kellermanns Grund gränzt. Ich schlage dieses Zehntrecht auf 25 rtr. berl. Cour. Capital Wehrt an. Unterzeichneter Königlicher Domainen Verwalter bittet diese Berechtigung in das Hypotheken Buch einzutragen, und diese Anmeldung gefälligst zu bescheinigen.
Jos. v. Raesfeld.
Waard bei Bochold den
24 ten December 1816
No. 551/135 Dinxperlo, den 8. Juni 1912
Onderwerp: Tienden.
Wij hebben de eer U te berichten dat de Raad dezer gemeente bij zijn besluit heden toestimming heeft verleend tot reyeering aan een tiend bestaande in zes roggegarven en een half brood jaalijks aan den schoolmeester te Dinxperlo rustende op een peroeel van den branderijbezitter Dietrich Venderbosch te Suderwick.
Burgermeester en Wethouders van Dinxperlo.
Stempel
Ein halber Thaler
15 Gr.
An
das Wohllöbliche Königliche Gericht zu Bochold.
Bericht in Vormundschafts Sachen van der Busch zu Suderwick.
Zur Befolgung der gerichtlichen Verfügung vom 16. August verfügte sich unterzeichneter nach der Bauerschaft Suderwick, um die daselbst belegene Windmühle mit zugehörigen Gebäuden zu besichtigen, und wurde solches in Gegenwart der Eheleute Kellermann und dessen Schwiegersohn Wessel Hezen vorgenommen und befunden
1 tens das Wohnhaus unter No. 73 – 64 ½ Fuß lang vorne 40 ½ Fuß und hinten 36 ½ Fuß breit, durch ein Stein dicke Mauer, ein Stockwerk hoch aufgeführt, worin in der vorder Fronte vier sogenannte englische Glas Fenster zum Aufschieben, mit Fensterladen, und eine Hausthüre mit Oberlicht befindlich. Neben der Ostseite ist gedachtes Haus 64 ½ Fuß lang, und 8 Fuß hoch mit einer massiven Mauer von ein Sterin dick aufgeführt, und befinden sich darin vier aufschiebende Fenster mit Laden, und 2 kleine Kellerfenster mit hölzernen Stäben. Das hintere Ende des Hauses 36 ½ Fuß breit, theils massiv, theils in Fachwerk mit ½ Stein dick aufgeführt , und mit einem hölzernen Giebel versehen. In diesem Ende befindet sich ein Einfahrts Thor mit Thüren von Pappeln Holz, eine Nebenthüre von Eichen Holz, ein Glasfenster mit Laden, eine Stallthüre und ein ausgebauter Abtrit von Ziegelsteinen, welcher jedoch durchrissen und baufällig ist. Die Westseite des Hauses ist vprne auf der Länge von 21 ½ Fuß, 9 Fuß und übrigens 6 Fuß hoch mit Ziegelsteinen aufgeführt, wovon das vordere Ende 1 Stein und das hintere Ende ½ Stein mit 1 Stein starken Pfeilern versehen ist; an dieser Seite des Hauses ist das Mauerwerk besonders an den Fundamenten, und mit der Erde gleich, sehr baufällig, und zum Theil ganz ausgefallen, übrigens befindet sich an dieser Seite ein Schiebfenster mit Laden, und ein kleines Fenster mit 2 aufgehenden Flügeln und feststehenden Oberlicht mit halben Fensterladen. Sämmtliche Schiebfenster sind mit eisernen Gewichte versehen, welche jedoch zu leicht sind, sodaß die Fenster nicht stehen bleiben, und sind die Stricke daran hin und wieder zerrissen und unbrauchbar. An den 3 Fenstern der Hinterküche sind keine Gewichte vorhanden.
Im Innern des Hauses befindet sich
- beym Eingang der Hausthüre eine Küche 20 Fuß lang 17 Fuß breit mit blauen Estern gepflastert, und sind darin außer der Eingangsthüre 4 thüren, wovon eine nach der Stube rechts, eine nach der Kammer links, eine nach der Waschkammer und Scheune, und eine nach den Keller, übrigens befinden sich in der Küche zwey ausgemauerte Bettladen, welche nach der Scheune oder Diele ausgebaut sind, und ein kleiner feststehender Schrank neben dem Schornstein, die Bekleidung des Schornsteins mit Estern, ist zum Theil abgefallen, und sind in den Glasfenstern an der Küche 9 Scheiben zerbrochen.
- Das Zimmer beym Eingang Rechts ist 18 Fuß lang und 11 Fuß breit, es sind darin 2 feststehende Bettladen mit Boden darüber, woran 2 kleine Thüren. Der Fußboden ist halb mit blauen & halb mit rothen Estern gepflastert, auch befindet sich in diesem Zimmer eine Ofen Niesche mit Bekleidung, und sind in den vorhandenen Glasfenstern dieses Zimmers 7 Glasscheiben zerbrochen.
- Das Zimmer beym Eingange links ist 18 Fuß lang 10 ½ Fuß breit, und befindet sich hierin eine feststehende Bettlade mit ein Kleiderschrank darneben, der Fußboden ist von Tannenbretter und größtentheils verfault, in den Fenstern dieses Zimmers sind 6 Glasscheiben zerbrochen.
- Die Waschkammer neben vorgedachten Zimmer ist 10 Fuß lang 8 ¾ Fuß breit, und mit Ziegelsteinen in der flachen Seite gepflastert. In dieser Kammer befindet sich eine alte feststehende Bettlade und eine niederschlagender Tisch, welcher an der Bettlade befestiget ist, welcher auch, so wie die Bettlade größentheils verfault ist. In dem Fenster an dieser Kammer welches in Bley verglaset ist sind 11 Scheiben zerbrochen.
- Im Keller neben der Kammer rechts befindet sich ein mit Latten abgeschlagener Theil zum Verschließen einiger Sachen, welcher jedoch in unschließbaren Stande. Beim Eingang des Kellers ist ein kleiner Schrank, und der Fußboden und Keller ist mit Ziegelsteinen in der flachen Seite gepflastert, sodannbefinden sich 2 kleine Thüren am Ende des Kellers, welche zu einem versteckten Raum unter der Bettlade in der Kammer führen, übrigens ist der Keller 15 Fuß lang und 11 Fuß breit, und sind in den kleinen Glasfenstern 5 Scheiben zerbrochen, neben dem Keller befindet sich eine Hinterküche 20 ¾ Fuß lang 11 ¾ Fuß breit, worin eine Bettlade und ein kleiner Nebenkeller zur Aufbewahrung von Feuerung vorhanden, der Fußboden in der Küche ist halb mit blauen und halb mit rothen Estern gepflastert und in gutem Stande, die Bekleidung des Schornsteins mit Estern ist zum Theil abgefallen, und sind in den vorhandenen Fenstern 9 Glasscheiben zerbrochen.
- Die Scheune oder Dreschdiele neben der Küche ist 36 p. Fuß lang und 16 Fuß breit, welche mit Lehm gepflastert und in sehr schlechtem Stande ist.
- Neben der Diele ist ein Kuh und 2 Schweine Ställe, welche in schlechtem jedoch brauchbaren Zustande sind.
- Der Aufgang nach dem Kornboden, über vorgedachter Küche & Keller, ist vermittelst einer kleinen Treppe auf der Diele, dieser Boden ist in brauchbaren Zustande, der fernere Boden über vorgedachtem sub Lit. b) angeführten Zimmer ist zwar noch in einem guten, jedoch nicht zum Aufschütten vorn Korn tauglichen Zustande, der Boden über der Küche ist in gutem brauchbaren Zustande, dagegen ist der Boden über dem unter c) benannten Zimmer und der daran stehenden Waschkammer in schlechtem und zum Korn schütten unbrauchbaren Zustande.
- Das Dach auf dem Hause welches mit Dachziegel gedeckt, ist sehr flach und daher dem Durchregnen stark ausgesetzt, auch ist eine Dachsparre an der Westseite, so wie auch ein Gebindestiehl an dieser Seite zerbrochen; im ganzen ist jedoch das Wohnhaus im gut bewohnbahren Zustande.
- Vor dem Hause und neben der Ostseite desselben ist der Boden mit Ziegelsteinen in der flachen Seite gepflastert, welches jedoch größtentheils aus zerbrochenen und schlechten Steinen besteht, sodann befindet sich vor dem Hause neben dem Garten , ein Stangunt von Latten, 4 Fuß hoch, 77 bis 78 Fuß lang, worin 4 Thüren vorhanden. Dieses Stangunt ist jedoch alt und größtentheils verfault.
- Vor der Thüre befindet sich eine Pumpe mit hölzernen Schwengel und Gussröhre, welche in sehr gutem Zustande, der eiserne Korb oberhalb der Gussröhre ist jedoch zerbrochen.
- An der Südwestseite des Hauses in der Entfernung von einigen Schritten steht ein Nebengebäude, welches früherhin als Brennerey benutzt wurde, 23 Fuß breit und lang, mit Fachwerk aufgeführt, und Theils mit alten Brettern bekleidet. In diesem Gebäude sind 2 baufällige Backöfen, wovon der eine mit einer eisernen Thüre, und der andere mit einem Brette verschlossen wird, übrigens ist das ganze Gebäude sehr baufällig und in schlechtem Zustande, so wie auch in dem Fenster neben der Eingangsthüre 9 Glasscheiben zerbrochen sind.
- Die Rossmühle an der Nordseite des Hauses im Durchmesser 26 Fuß mit ohngefehr 3 Fuß hohe Brüstung von ½ Stein dick, übrigens mit Latten bis unter die Dachplatte 3 Fuß abgeschlagen, der Anbau worin 2 Mahlgänge vorhanden, ist 15 Fuß lang 10 ½ Fuß breit, so wie die ganze Roßmühle in sehr schlechtem und baufälligem Zustande, das Dach welches Theils mit Stroh theils mit Ziegel gedeckt, ist in sehr schlechtem Zustande, und hat zum Theil große Löcher. Das Gangwerk der Mühle nämlich das große Kammrad mit dem Ständer ist im guten Zustande dagegen ist die Unterlage desselben und der obere Nuß, worin der Ständer dreht, sehr schlecht und baufällig, weiter befinden sich in der Rossmühle 2 Mahlgänge, wovon der Laufstein des einen brauchbaren Mahlganges im Durchmesser 3 Fuß 2 Zoll hällt und 7 ½ Zoll dick ist. Der andere unbrauchbare Mahlgang, wovon der Laufstein aus 2 Stücken aufeinander gelegt, besteht, und im Durchmesser 2 Fuß 10 Zoll, in der Dicke aber nur die beiden Stücke zusammen 5 Zoll halten, und in unbrauchbaren Zustande sind.
Die Kuppen oder Rümpfe im vorgedachten Mahlsteine sind schlecht, können jedoch durch einige Reparaturen in brauchbaren Stand versetzt werden.
Die Treppe nach den Mahllboden, so wie der Mahlboden selbst, sind alt und abgängig, jedoch noch in brauchbaren Stande; die eiserne Spillen mit den Getreiden und Kreuzen in den Mahlsteinen sind sehr abgängig, und bedürfen einiger Reparaturen.
- Die Windmühle in der Nähe der Roßmühle ist eine deutsche oder sogenannte Bocksmühle wie gewöhnlich ganz von Holz gebaut, auf einem steinernen Fuße, wovon das Mauerwerk in altem, jedoch brauchbaren Zustande;
- Die Lager Hölzer mit Küssen auf der Mauer sind zum Theil verfault und in schlechtem Zustande.
- Die Kreuzbalken mit Streben sind zwar alt, jedoch noch im brauchbaren Zustande.
- Der Mühlen- oder Hauptständer ist an dem unteren Ende zum Theil verfault, stark durchrissen, und mit 4 starke eiserne Bände befestiget.
- Der Stert mit Treppe und Haspel zum umdrehen der Mühle, sind sehr alt, zusammengeflickt und in schlechtem Stande, dagegen ist die eiserne Kette auf dem Haspel 24 Fuß lang in sehr gutem Stande.
- Der Mühlenkasten oder das Mühlengebäude selbst mit dem Dache ist im guten brauchbaren Zustande.
- Die Mühlen Achse mit dem einen großen Kammrade und den Windflügeln mit Segel sind im guten brauchbaren Stande, wovon jedoch das eine Bruststück einige Risse hat und mit eiserne Bände zusammen gebundeist.
- In dem Innern der Mühle ist der sogenannte Hell, Mehl und Saat Solder, zwar alt, jedoch in brauchbaren Stande.
- Die Treppe vom Mehl nach dem Saat Solder ist ganz schlecht, so wie auch der Boden, worauf die Mahlsteine gewendet werden.
- Sodann befinden sich in der Mühle zwey Mahlgänge für Korn, und eine Pell oder Grüzmühle. Der erste Mahlgang wovon der Laufstein, ein so genannter Siebzehner ist 4 Fuß 9 ½ Zoll im Durchmesser groß & 14 Zoll dick. Der zweite gegenwärtig unbrauchbare Mahlgang dessen Laufstein ein sogenannter viertzehner, ist im Durchmesser 3 Fuß 9 ½ Zoll groß und 10 ½ Zoll dick.
- Der Stein der Pellmühle ist ein Sand oder Bentheimer Stein, im Durchmesser 3 Fuß 7 Zoll groß 8 Zoll dick und in brauchbaren Zustande.
- Die beiden Spillbalken von dem kleinen und großen Mahlgang, so wie der Mahlbalken sind sehr schlecht und müssen innerhalb einigen Jahren erneuert werden.
- Der Stein vorne unter der Achse ist in sehr gutem, dagegen ist derselbe unter dem hinteren Ende unter der Achse durchrissen und in unbrauchbaren Stande.
- Das Schild bey dem Kopfe der Achse, und das Windfenster daselbst, sind schlecht, und lassen den Regen sehr durch.
- Der eiserne Spill mit Kreuz an dem großen Mahlgang ist im guten und brauchbaren Stande, dagegen ist der Spill mit Kreuz an dem kleinen Mahlgang sehr abgenutzt, und gegenwärtig in unbrauchbaren Stande, so wie auch der Spill an der Grüzmühle.
- Der Prahm, über dem großen Kammrade, mit dem eisernen sogenannten Sabel sind in gutem Stande.
- Das so genannte Leuwerk zum Aufwinden der Säcke ist in brauchbaren Stande.
- Der Königsstender, von dem kleinen Mahlgang und Pellmühle ist schwach & durchrissen.
- Die Küppe um den kleinen Stein ist sehr schlecht & fast in unbrauchbaren Zustande.
- An Uttensilien und Geräthschaften befinden sich auf der Mühle
- Eine Beile in gutem Stande.
- Eine Beißzange do.
- Zwey Handzägen do.
- Ein Kabeltau zum Auf & umwinden der Mahlsteine im guten Stande.
- Ein Windaß mit Stricken zum Auf und Unterlassen des Korn & Mehls in gutem Stande.
- Ein Pramtau, in schlechtem Stande, und aus mehreren Stücken zusammengesetzt.
- Eine Endkette & Tau zum Aufwinden der Säcke von den Rumpf, in brauchbaren Stande.
- zwei eiserne Handbäume oder sogenannte Kuhfüße, zum Aufnehmen der Steine, in gutem Stande.
- zwey eiserne Hämmer oder so genannte Moker, im brauchbaren Stande.
- 24 Bicken zum schärfen der Steine, theils im guten brauchbaren, theils im sehr abgängigen Zustande.
- Eine kleine sehr abgenutzte Winde.
- Ein meßingenes Schepffaß 1 / 24 Scheffel haltend, im guten Stande.
- Eine meßingene Oelkanne, in gutem Stande.
- drey kupferne Handlampen, in gutem Stande
- Ein hölzerner Fettnapf, in gutem Stande.
- Ein Schleifwerk mit Schleifstein, in brauchbaren Stande.
- Ein Billen Eisen mit Aufschläger, in brauchbaren Stande.
Bochold, den 28ten September 1822.
(gez.) Stomp
Baumeister und Gerichtstaxator.
Von einem sehr schlecht lesbaren Schreibmaschinenmanuskript habe ich auf Wunsch des Suderwicker Heimatvereins (Günter Holtmann) in mehrtägiger mühseliger Fleißarbeit diese Thematik neu erfasst und druckreif gestaltet.
Um die Authenzität zu erhalten, habe ich bei der Neuerfassung die unterschiedlichsten Schreibweisen gleichbedeutender Wörter, die Groß-, Klein-, Zusammen- und Getrenntschreibung sowie die Kommastellungen konsequent übernommen.
Hans Boland
Suderwick, im Februar 2009